P-Konto Bescheinigung gemäß § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto anfordern und Freibetrag erhöhen - Gültig für alle Banken und Sparkassen
Schuldnerberatung im Treffpunkt Regenbogen - Pfändungsschutzkonto / Bescheinigung
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Schutzkonto.de - Häufig passiert der Fehler, dass Kontoinhaber von P-Konten der Meinung sind, es könnte alles bescheinigt werden, was auf dem entsprechenden Konto eingeht. Dies ist leider nicht der Fall. Tatsächlich ist
P-Konto bei der Postbank einrichten und Freibetrag erhöhen lassen
So gehts: Freibetrag auf dem P-Konto erhalten und erhöhen.